Das Hinweisgeberschutzgesetz in der Praxis
Am 16. Dezember 2022 hat der Deutsche Bundestag das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) beschlossen. Für den privaten Wirtschaftssektor ist es nur eine Frage von Monaten bis die EU-Whistleblower-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt wird.
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Die Bestrebungen des Gesetzgebers sollen Hinweisgeber fortan bei der Meldung von Missständen schützen, welche sie im beruflichen Umfeld erfahren. Zur Gewährleistung des Schutzes der Hinweisgeber haben neben öffentlichen Institutionen auch Unternehmen der Privatwirtschaft mit mehr als 50 Beschäftigten die gesetzliche Pflicht, eine interne Meldestelle einzurichten und zu betreiben.
Frau Rechtsanwältin Karla Graupner-Petzold und Herr Hendrik Töpper von Whistleblower Software referieren am 13. April 2023 im Rahmen eines gemeinsamen Online-Seminars über das Hinweisgeberschutzgesetz in der Praxis. Im Rahmen des Seminars geben sie einen Überblick über den aktuellen Stand des Gesetzesentwurfs und beleuchten ein softwarebasiertes Hinweisgeberportal als eine rechtssichere Möglichkeit der Etablierung einer internen Meldestelle.
Das Online-Seminar ist kostenfrei.
Hier geht es zur Anmeldung: https://my.demio.com/ref/yEE26BYyCakfyMU0?utm_source=bgr