Dr. Daniel Schöneich

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
„Ich schütze das geistige Eigentum meiner Mandanten, damit sie umfassend von ihren wertvollen Ideen profitieren können.“
Dr. Daniel Schöneich

Seine Beratung zu geistigen Schutzrechten umfasst alle Bereiche kreativer Leistungen. Dazu zählen urheberrechtliche Werke ebenso wie etwa technische Erfindungen. Deren Rechtsschutz kommt bei Forschungs- und Entwicklungsprojekten oft große Bedeutung zu. Dr. Daniel Schöneich gestaltet dafür die notwendigen Schutzrechte oder Patente passgenau aus und entwirft die notwendigen Lizenz- oder Kooperationsverträge.

Daneben legt Dr. Daniel Schöneich als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz einen starken Fokus auf das IT- und Softwarevertragsrecht, besonders mit Blick auf die E-Commerce-Branche. Hier konzipiert und verhandelt er Verträge gemeinsamen mit den Mandanten und setzt die Vereinbarungen nötigenfalls auch gerichtlich durch.

Im Wettbewerbsrecht hat sich Dr. Daniel Schöneich eine umfassende Expertise zu Produktwerbungen und Kennzeichnungen erarbeitet, die er häufig für Konsumgüter und Lebensmittelhersteller einsetzt. Daraus ergab sich eine weitere Spezialisierung auf das Fachgebiet des Weinrechts.

Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit lehrt Dr. Daniel Schöneich Internetrecht für das Institut für Internationales Recht, Geistiges Eigentum und Technikrecht der TU Dresden und ist ein gefragter Referent für Fortbildungen oder Vorträge.


Manhattan trifft Mountainbike. Im Referendariat nach dem Studium zog es Dr. Schöneich auch gen Westen. Er ließ Stationen an der Presserechtskammer des LG Dresden und in einer internationalen Großkanzlei hinter sich, um Erfahrungen in einer renommierten Kanzlei in New York zu sammeln. Privat bereist er gern mit seiner Familie die Welt oder lässt den Alltag im Sattel seines Mountainbikes hinter sich.

Dr. Daniel Schöneich

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