Gewerblicher Rechtsschutz

Im gewerblichen Rechtsschutz steht die Beratung zu allen Fragen geistigen Eigentums im Zentrum. Häufig zielt sie auf den Schutz von Produkten und von Erfindungen oder Know-how gegen die unberechtigte Nutzung, etwa durch Wettbewerber. Die Rechtsanwälte im Team sichern für ihre Mandanten neben einer strategischen Beratung zu Schutzrechten und Forschungs- oder Entwicklungsergebnissen auch weitere „geistige Assets“ durch formelle Schutzrechte wie Patente, Marken oder Designs. Diese Rechte setzen die Fachspezialisten nötigenfalls auch vor Gericht durch oder unterstützen die Abwehr von Angriffen auf geistiges Eigentum der Mandanten mit ihrer Beratung. Alle Anwälte von Battke Grünberg agieren hier bundesweit gerichtlich und außergerichtlich, beispielsweise mithilfe von Abmahnungen. Zur Vermeidung von Streitfällen unterstützen sie ihre Mandanten gern auch bei der Gestaltung und Prüfung von Lizenzverträgen oder Schutzrechtsübertragungsverträgen.

Die Beratung im Gewerblichen Rechtsschutz richtet sich bei Battke Grünberg an Unternehmen, öffentliche Einrichtungen, die öffentliche Hand und Forschungseinrichtungen sowie an die Kreativindustrie und Kunstschaffende.

  • Beratung zu Strategien zum Schutz von Produkten, Erfindungen und Know-how
  • Schutz von Erfindungen durch Patente und Gebrauchsmuster
  • Schutz von Zeichen durch Marken- und Kennzeichenrechte
  • Schutz von Designs durch Designrechte und Geschmacksmuster
  • Gerichtliche und außergerichtliche Auseinandersetzungen über Patente, Marken und Designrechte, z. B. Eintragungs-, Widerspruchs-, Verletzungs- und Nichtigkeitsverfahren
  • Beratung über geeignete Vorkehrungen zu dem Schutz von unternehmerischem und technischem Know-How, z. B. gegenüber Lieferanten, Kunden oder Dienstleistern
  • Durchsetzen von Rechten, insbesondere Abmahnung von Rechteverletzern
  • Verträge über die Übertragung und Lizenzierung von Schutzrechten und von Know-How
  • Beratung bei Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, z. B. Gestaltung und Prüfung der Kooperationsverträge und Auftragsforschungen
  • Arbeitnehmererfindungen (Sicherstellung der gewünschten Rechtezuweisung und einer angemessenen Vergütung)

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Manuela Pokern
Dr. Daniel Schöneich
Dierk Schlosshan