Kommunalwirtschaftsrecht

Das Kommunalwirtschaftsrecht betrifft das unternehmerische Handeln der öffentlichen Hand und umfasst alle Rechtsnormen, die deren Beteiligung am Wirtschaftsleben regeln, regelmäßig sind daher mehrere Rechtsgebiete tangiert. Häufig stehen gesellschafts- oder zivilrechtliche Vorgänge im Fokus, die dann beispielsweise Berührungspunkte zum Kommunal-, Steuer-, Vergabe- oder Beihilferecht aufweisen. Die Mandatsbearbeitung ist deshalb durch eine interdisziplinäre Zusammenarbeit geprägt.

Das „Team Kommunalwirtschaft“ von Battke Grünberg berät und vertritt insbesondere Städte, Gemeinden, Landkreise, Zweckverbände sowie deren (Eigen-)Gesellschaften in allen rechtlichen Angelegenheiten. Hierzu gehören etwa die Projektbetreuung und -steuerung bei strategischen Angelegenheiten. Dazu zählen unter anderem die Gründung von oder Beteiligung an Unternehmen, die Neuordnung von Beteiligungsstrukturen bei Privatisierungen oder Rekommunalisierungen. Daneben umfasst das Beratungsspektrum die Gestaltung von Verträgen und die Planung von unternehmerischen Projekten der öffentlichen Hand. Das Anwaltsteam begleitet dann auch die notwendigen Gremienberatungen in Stadt-, Gemeinde oder Aufsichtsräten und führt die erforderlichen Behörden-Abstimmungen. Das schließt auch die Vertretung bei möglichen Streitigkeiten ein.

  • Kapitalgesellschaftsrecht, insbesondere GmbH-Recht
  • Vertragsgestaltung
  • Gestaltung von Gesellschaftsverträgen
  • Privatisierung und Rekommunalisierung
  • (Neu-)Ordnung der Beteiligungsstruktur (Kommunaler Konzern)
  • Organrechte und -pflichten einschließlich Organhaftung (Gesellschafterversammlung, Geschäftsführung, Aufsichtsrat)
  • Schulung kommunaler Aufsichtsräte
  • Abwägungsgutachten mit Rechtsformvergleich
  • Abstimmung mit Behörden

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Jörg-Dieter Battke
Dr. Ludger Meuten
Anita Wehnert