Baunachbarrecht – Das Jahr entscheidet

Niemand kann in Frieden bauen, wenn es Nachbarn nicht gefällt.

Vor allem dann, wenn der Nachbar Rechtsmittel einlegt. Der VGH hat nun am 30. April 2019 entschieden, dass ein Nachbar sobald er sichere Kenntnis von der Baugenehmigung erlangt hat oder diese hätte erlangen müssen, ein Jahr Zeit zur Einlegung von Rechtsbehelfen hat. Versäumt er dieses Jahr ungenutzt, ist eine Anfechtungsklage mit dem Ziel der Aufhebung der Baugenehmigung schon allein deswegen unzulässig.