Die HOAI und das Vergaberecht

In seinem Urteil vom 4. Juli 2019 (Az.: Rs.C. 377/17) hat der EuGH festgestellt, dass die Regelungen der HOAI zu Mindest- und Höchstsätzen für Planerhonorare EU-rechtswidrig sind.

Die VK Bund hat nunmehr in ihrem Beschluss vom 30. August 2019 – Az.: VK 2 – 60/19 unter Berücksichtigung dieser EuGH-Rechtsprechung entschieden, dass der öffentliche Auftraggeber im Rahmen der Ausschreibung von Planungsleistungen von Architekten und Ingenieuren nicht mehr die EU-rechtswidrigen Vorschriften der HOAI für die Anwendung des Zuschlagskriteriums Preis (verbindlich) vorgeben darf.