Gesetzlicher Unfallschutz im Homeoffice
22-12-2021 08:49
Der Weg ins häusliche Büro ist ein Arbeitsweg und damit vom Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung gedeckt, wenn der Mitarbeiter im Homeoffice arbeitet. Dies hat das Bundessozialgericht am 8.12.2021 (Az. B 2 U 4/21 R) in einem Fall entschieden, in dem ein Mitarbeiter von seinem Schlafzimmer in sein Bürozimmer im eigenen Haus verunglückte.