Gute Nachrichten für Arbeitgeber: Kein Schmerzensgeld bei Corona-Infektion
19-05-2022 09:54
Das Arbeitsgericht Siegburg hat am 30. März 2022 - 3 Ca 1848/21 - entschieden, dass eine Krankenschwester bei einer Corona-Infektion gegen ihren Arbeitgeber keinen Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld hat, wenn sie nicht nachweisen kann, dass der Arbeitgeber die Schuld an der Erkrankung trägt.