Gute Nachrichten für Arbeitgeber: Kein Schmerzensgeld bei Corona-Infektion

Das Arbeitsgericht Siegburg hat am 30. März 2022 - 3 Ca 1848/21 - entschieden, dass eine Krankenschwester bei einer Corona-Infektion gegen ihren Arbeitgeber keinen Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld hat, wenn sie nicht nachweisen kann, dass der Arbeitgeber die Schuld an der Erkrankung trägt.