Hinweisgeberschutzgesetz scheitert im Bundesrat
Am vergangenen Freitag stimmte der Bundesrat über den Regierungsentwurf des Hinweisgeberschutzgesetzes ab. Der Gesetzesentwurf erhielt jedoch nicht die erforderlich Mehrheit, da die von der CDU/CSU-mitregierten Länder die Zustimmung geschlossen verweigerten. Die finanzielle Mehrbelastung für kleine und mittelständische Unternehmen, die mit der Einrichtung einer internen Meldestelle einher gehe, sei zu groß. Ebenfalls bestehe ein hohes Missbrauchsrisiko bei der verpflichtenden Entgegennahme und Bearbeitung von anonymen Hinweisen.
Die Bundesregierung hat nun die Möglichkeit, den Vermittlungsausschuss anzurufen, um einen Konsens über den Inhalt des Hinweisgeberschutzgesetzes herbeizuführen. Alternativ könnte der Gesetzesentwurf umgearbeitet werden, um ihn erneut in einer nicht zustimmungspflichtigen Form in den Bundestag einzubringen. Presseberichten zufolge scheint die Ampel-Regierung eher diesen Weg gehen zu wollen.
Die Blockade des Bundesrates bedeutet mithin nicht das Scheitern des Gesetzes, aber gewiss eine Verzögerung. Denn die Whistleblowing-Richtlinie der EU hätte bereits bis zum 17. Dezember 2021 in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Es läuft bereits ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland. Das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz und die Pflicht zur Einrichtung einer internen Meldestelle wird also kommen! Mehr zu dem Thema finden Sie hier: https://battke-gruenberg.de/interne-meldestelle/.