Höherer Mindestlohn von 12 Euro/Stunde kommt ab Oktober 2022!
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 10. Juni 2022 das Gesetz abschließend gebilligt, durch welches der gesetzliche Mindestlohn ab 1. Oktober 2022 auf 12 Euro brutto pro Stunde steigen wird. Diese Mindestlohnerhöhung berührt auch die geringfügige Beschäftigung: Die bisherige 450-Euro-Grenze für die sog. Minijobs steigt auf 520 Euro pro Monat, damit im Rahmen eines Minijobs auch unter dem erhöhten Mindestlohn eine Arbeitszeit von zehn Stunden pro Woche möglich ist. Unternehmen sollten sich rechtzeitig auf den erhöhten Mindestlohn einstellen und Ihre Entgeltsysteme möglichst zeitnah dahingehend überprüfen, ob ab Oktober 2022 in allen Lohngruppen der neue gesetzliche Mindestlohn noch eingehalten ist. Es kann sich im Einzelfall auch empfehlen, auch übrigen Lohngruppen anzupassen, um keinen Unmut bei den Beschäftigten aufkommen zu lassen, die nicht von der Mindestlohnerhöhung profitieren werden. Bei ggf. bestehendem Anpassungsbedarf sollten die Unternehmen außerdem, so ein Betriebsrat besteht, vor der Anpassung rechtzeitig auf diesen zugehen und die geplanten Änderungen des eigenen Entgeltsystems wegen des zwingenden Mitbestimmungsrecht aus § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG zeitnah mit diesem abstimmen. Weitere branchenbezogene Mindestlohnerhöhungen, wie z. B. ein erhöhter Mindestlohn in der Pflege, sind zu erwarten. Die entsprechenden Branchen sollten die diesbezüglichen Entwicklungen im Blick behalten.