Lockerungen des Arbeitszeitgesetzes in Coronazeiten geplant
22-04-2020 13:38
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) schlägt in einem Referentenentwurf für eine COVID-19-Arbeitszeitverordnung folgende Änderungen des Arbeitszeitgesetzes befristet bis zum 31. Juli 2020 vor:
- Die tägliche Höchstarbeitszeit soll auf bis zu zwölf Stunden ausgedehnt werden, soweit keine Einstellung oder sonstige personalwirtschaftliche Maßnahmen möglich sind und die wöchentliche Höchstarbeitszeit von 60 Stunden nicht überschritten wird.
- Die Ruhezeiten können um bis zu zwei Stunden auf minimal 9 Stunden verkürzt werden. Der Ausgleich soll innerhalb von vier Wochen möglichst durch freie Tage erfolgen.
- Der Ersatzruhetag für Sonn- und Feiertagsarbeit soll innerhalb von acht Wochen gewährt werden.
- Dies soll aber nur für bestimmte Berufe greifen, die erforderlich sind, das Gemeinwesen funktionstüchtig zu halten. Dies sollen Tätigkeiten sein
- der Produktion und des Handels von Waren des täglichen Bedarfs; der Produktion und dem Vertrieb von Medizinprodukten (incl. vor allem solcher Produkte, die der Bekämpfung der Pandemie dienen);
- der medizinischen Behandlung;
- von Not- und Rettungsdiensten;
- der Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung;
- der Krankenpflege in stationären und ambulanten Bereichen;
- der Energie- und Wasserversorgung sowie der Abfall- und Abwasserentsorgung
- der Landwirtschaft;
- der Geld- und Wertpapiertransporte;
- der Dateninfrastruktur und
- der Tätigkeiten in Verkaufsstellen, die in den Ladenschlussgesetzen des Bundes bzw. in den Ladenschlussgesetzen der Länder beschrieben werden (z. B. Tankstellen).