Neue Finanzierungshilfen in Zeiten der Corona-Pandemie
19-10-2020 12:23
Corona-Soforthilfe-Zuschuss – „Novemberhilfe“
Gegenstand:
- Soforthilfe-Zuschuss für alle Unternehmen, die direkt oder indirekt von den angeordneten Schließungen betroffen sind
Antragsberechtigt:
- alle, auch öffentliche oder gemeinnützige Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen
Antragsfrist:
- ab sofort bis zum 31. Januar 2021
Fördervoraussetzungen:
- Unternehmen ist entweder direkt oder indirekt von den erlassenen Schließungsverordnungen der Länder betroffen und war im November an der Ausübung
seines Gewerbes gehindert
Konditionen:
- Zuschuss in Höhe von 75 Prozent des jeweiligen durchschnittlichen Umsatzes im November 2019, tageweise anteilig für die Dauer der Corona-bedingten Schließungen
- Auszahlung als einmalige Kostenpauschale
- Anrechnung von anderen gleichartigen staatlichen Leistungen wie die Überbrückungshilfe oder das Kurzarbeitergeld
- Umsätze, die im November 2020 trotz der grundsätzlichen Schließung gemacht werden, werden bis zu einer Höhe von 25 Prozent des Vergleichsumsatzes nicht angerechnet (für Restaurants gilt eine Sonderregelung)