Neuregelungen des Nachweisgesetzes zwingen zur Überarbeitung der Arbeitsverträge

Die aktuellen Änderungsvorschläge im Gesetzesentwurf (BT-Drucks. 20/1636) basieren auf einer Eu-Richtlinie und zwingen alle Arbeitgeber/innen zur Überarbeitung ihrer Arbeitsvertragsmuster mit dem Ziel, mehr Transparenz hinsichtlich der Arbeitsvertragsbedingungen herzustellen. Neben einer Vertragsanpassung kann auch ein Informationsblatt dem/der Arbeitnehmenden ausgehändigt werden. Ab 1. August 2022 müssen Arbeitgeber/innen tätig werden. Änderungen müssen meist vorgenommen werden bei den Regelungen zur Kündigung, zur Zusammensetzung und der Höhe des Arbeitsentgelts, zur Probezeit sowie zur Arbeitszeit inkl. Überstunden.