Reform des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes — Neuerungen im Überblick
Noch vor der Sommerpause hat der Bundesrat am 7. Juli 2023 dem Reformvorhaben der Bundesregierung zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz zugestimmt, das im Bundestag bereits im Juni beschlossen war.
Zum 1. Dezember 2023 wird es daher weitreichende Neuerungen für die Einstellung, Beschäftigung und das Recruiting von Mitarbeitenden aus dem Nicht-EU-Ausland geben. Erleichtert wird insbesondere die Gewinnung "echter Fachkräfte", also von Mitarbeitenden mit Berufs- oder Studienabschluss.
Die klassischen Mangelbranchen im Bereich Technik und IT profitieren besonders, hier werden die Anforderungen für praktisch relevantesten und einfachsten Aufenthaltstitel - die Blaue Karte (bluecard) - deutlich abgesenkt. Aber auch die Branchen Pflege und Logistik profitieren von neuen Aufenthaltstiteln.
Auch wenn eine Lösung für den Bedarf auch an wenig ausgebildeten Arbeitskräften, die neben Fachkräften ebenso oft gesucht werden, fehlt, versucht die Bundesregierung auch hier bestehende Möglichkeiten auszuweiten und effektiver zu gestalten. Insbesondere für die stark betroffene Branche der klassischen Saisontätigkeiten im Hotel- und Gaststättengewerbe ist hier viel geplant, dies bedarf aber noch der praktischen Umsetzung durch die Bundesagentur für Arbeit.
Der wichtigste und längst überfällige Schritt ist aber, dass Fachkräfte nun endlich einen Anspruch auf einen Aufenthaltstitel haben und universell eingesetzt werden dürfen. Ermessensspielräume der Behörden wurden massiv reduziert und den Arbeitgebern wird endlich die Möglichkeit gegeben, die Mitarbeitenden auch abseits Ihres Ausbildungs- oder Universitätsabschlusses einzusetzen. Die Verantwortung, ob der Mitarbeiter fachlich geeignet ist, liegt daher im Einzelfall im Unternehmen und wird nicht mehr durch bürokratische Hürden bestimmt. Die Hürden der Berufsanerkennung bleiben jedoch weiterhin relevant, auch wenn nicht anerkannte Abschlüsse aus dem Ausland jetzt in Kombination mit Berufserfahrung einen Aufenthalt ermöglichen können.
Zusätzlich werden die Befristungsdauern und Nebenbeschäftigungsmöglichkeiten von Aufenthaltstiteln zur Ausbildung ergänzt, um Deutschland auch für Berufsanfänger attraktiv zu gestalten. Verbunden mit der Möglichkeit des schnelleren Erwerbs dauerhafter Aufenthaltstitel sollen Fachkräfte so nicht nur gewonnen, sondern auch langfristig gebunden werden können.
Auch wenn das Gesetz sicherlich nicht für jeden Bedarf passt, ist die Flexibilisierung und Ausweitung der Beschäftigungsmöglichkeiten ein Schritt in die richtige Richtung und erleichtert zumindest für die besonders leidgeplagten Bereiche die Gewinnung und Beschäftigung ausländischer Fachkräfte.
Eine Zusammenfassung der Änderungen finden Sie hier im Überblick.
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