Telefonische Krankschreibung erneut bis zum 31.12.2020 möglich

Vom 19.10.2020 vorerst bis zum 31.12.2020 können Ärztinnen und Ärzte erneut bei leichten Atemwegserkrankungen durch telefonische Anamnese bis zu 7 Kalendertage die Arbeitsunfähigkeit bescheinigen.

Sie müssen  aber persönlich die Anamnese durch eine eingehende telefonische Befragung erstellen. Diese Krankschreibung kann telefonisch weitere 7 Kalendertage verlängert werden.