Weiberfastnacht des Bundesarbeitsgerichts
22-02-2023 14:44
Das Bundesarbeitsgericht hat am 16. Februar 2023 (8 AZR 450/21) den Anspruch auf Entgeltgleichheit gestärkt. Frauen haben bei gleicher Tätigkeit das gleiche Entgelt zu kommen. Dass ein Mann besser verhandelt hat, ist kein Argument.
Für Arbeitgeber heißt dies: Schaffen Sie sich ein einheitliches Entgeltsystem! Die Erfahrung zeigt: Das Einstiegsgehalt muss nicht riesig sein, wenn Perspektiven auf Entgeltsteigerung bestehen.
Die Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts zu der Entscheidung können Sie hier abrufen.