Wieder ab ins Home-Office?
08-11-2021 12:41
Nach der neuen Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung, gültig ab 8. - 25. November 2021, müssen Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen für Büro- und vergleichbare Tätigkeiten Home-Office anbieten, wenn keine zwingenden betrieblichen Gründe entgegen stehen. Daraus ergibt sich zwar keine Pflicht zum „Home-Office“, aber die Pflicht beim betrieblichen Hygienekonzept das "Home-Office" als Mittel der Kontaktvermeidung zu berücksichtigen. Hieraus kann dann ein Recht des Mitarbeitenden auf "Home-Office" resultieren.