Weiter Krankschreibung per Telefon

Die Möglichkeit zur telefonischen „Bestellung“ einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung endet zum 19.4.2020.

Diese Ausnahmeregelung wurde nun doch am 20. April 2020 bis zum 4. Mai 2020 verlängert. Nach dieser Corona- Sonderregelung dürfen die Ärztinnen und Ärzte weiterhin bei Erkrankungen der oberen Atemwege ohne persönliche Untersuchung eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für bis zu 14 Tage ausstellen.